Baulicher Brandschutz

Brandschutzkanäle

In notwendigen Fluren und Treppenräumen dürfen Leitungsanlagen nur verlegt werden, wenn gewährleistet ist, dass eine Nutzung als Rettungsweg bzw. Feuerwehrangriffsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Hierzu müssen die Installationen brandschutztechnisch vom eigentlichen Rettungsweg abgetrennt werden und die Leitungsführung in speziell dafür vorgesehenen vertikalen Schächten oder horizontalen Kanälen bzw. Deckenhohlräumen erfolgen. Flure oder Treppenräume werden damit vor einer Beeinträchtigung durch Feuer und Rauch bzw. einer Brandweiterleitung über Installationen sicher geschützt.
Wir bieten Ihnen die Lieferung und fachgerechte Montage von:

  • Lüftungskanalverkleidung L90
  • Entrauchungskanalverkleidung L90
  • Selbstständige Lüftungs- und Entrauchungskanäle L 90
  • Installationskanäle I30/90 und E30/90
  • Witterungsbeständige-Leichtbetonkanäle I30/90 und E30/90 (z. B. Aestuver)

Für eine detaillierte Beratung sprechen Sie uns gerne an!