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Baulicher Brandschutz
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Baulicher Brandschutz
Um die Schutzziele der jeweiligen Landesbauordnung hinsichtlich des Brandschutzes zu erfüllen zu können, ist die ausreichend lange Standsicherheit einer baulichen Anlage im Brandfall die Grundvoraussetzung. Um diese Standsicherheit zu gewährleisten müssen alle lastabtragenden und aussteifenden Bauwerksteile entsprechend ihrer Bedeutung für die Gesamtstabilität des Gebäudes hinreichend dimensioniert oder brandschutztechnisch geschützt sein.
Das entscheidende Kriterium hierbei ist die Wahl des passenden Baustoffes und wie sich dieser im Brandfall verhält. Die gängigsten Baustoffe hierfür sind Stahl, Stahlbeton und Holz. Während Stahl bei hohen Temperaturen seine Festigkeit verliert, ist der Versagensgrund bei Stahlbeton das unterschiedliche Ausdehnungsverhalten von Beton und der Bewehrung. Im Gegensatz zu den nichtbrennbaren Baustoffen Stahl und Stahlbeton, ist Holz grundsätzlich brennbar. Holz hat allerdings eine wesentlich geringere Wärmeleitfähigkeit, entsprechend kommt es darauf an, dass die Bauwerksteile so dimensioniert oder geschützt sind, dass der verbleibende Restquerschnitt ausreichend tragfähig ist.
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