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Baulicher Brandschutz
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Baulicher Brandschutz
Ob im Neubau oder Bestand durchdringen Installationen der technischen Gebäudeausrüstung, Bauteile für die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben ist. Diese Öffnungen sind nach § 40 MBO so zu verschließen, dass diese der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils entsprechen. Hierfür sind entweder zugelassene Brandabschottungen zu installieren, oder der Verschluss ist bei einzelnen Leitungen, nach den Erleichterungen der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) herzustellen. Wir setzen hierfür ausschließlich geprüfte Systeme renommierter Markenhersteller ein und lassen unser Personal regelmäßig schulen.
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