Baulicher Brandschutz

Abschottung von Kabel- und Rohrdurchführungen

Ob im Neubau oder Bestand durchdringen Installationen der technischen Gebäudeausrüstung, Bauteile für die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben ist. Diese Öffnungen sind nach § 40 MBO so zu verschließen, dass diese der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils entsprechen. Hierfür sind entweder zugelassene Brandabschottungen zu installieren, oder der Verschluss ist bei einzelnen Leitungen, nach den Erleichterungen der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) herzustellen. Wir setzen hierfür ausschließlich geprüfte Systeme renommierter Markenhersteller ein und lassen unser Personal regelmäßig schulen.

Für eine detaillierte Beratung sprechen Sie uns gerne an!