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Baulicher Brandschutz
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Baulicher Brandschutz
In notwendigen Fluren und Treppenräumen dürfen Leitungsanlagen nur verlegt werden, wenn gewährleistet ist, dass eine Nutzung als Rettungsweg bzw. Feuerwehrangriffsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Hierzu müssen die Installationen brandschutztechnisch vom eigentlichen Rettungsweg abgetrennt werden und die Leitungsführung in speziell dafür vorgesehenen vertikalen Schächten oder horizontalen Kanälen bzw. Deckenhohlräumen erfolgen. Flure oder Treppenräume werden damit vor einer Beeinträchtigung durch Feuer und Rauch bzw. einer Brandweiterleitung über Installationen sicher geschützt.
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